Führerschein mit 17 (bF17)


Möglich für die Klasse B und die Klasse BE

Die Antragstellung beim Straßenverkehrsamt ist möglich ab dem Alter von 16½ Jahren, wer es nicht aushält, darf die Ausbildung aber schon etwas früher beginnen. 

Die theoretische Prüfung darf dann 3 Monate, die praktische 4 Wochen vor Erreichen des 17. Geburtstags abgelegt werden. Manche machen aber auch schnell noch mit 17½

Ansonsten: Ausbildung und Prüfung ist genau wie mit 18.

Begleiter

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • müssen seit wenigstens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg) haben.
  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (zumindest weniger als 0,5 ‰) und nicht unter Drogeneinfluss stehen. Schlafen dürfen sie...
  • ein Verwandtschaftverhältnis zum Fahrer ist nicht erforderlich.
  • die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt.

Prüfbescheinigung

  • ist bei jeder Fahrt mitzuführen, incl. Personalausweis von Fahrer und Begleiter.
  • wird nach bestandener Prüfung bzw. Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.
  • Begleitpersonen werden bei Antragstellung namentlich genannt und in die Prüfbescheinigung eingetragen.
  • gilt nur in Deutschland und nur bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach wird der Kartenführerschein ausgehändigt. Ab 18 darf ohne Begleitung gefahren werden.
  • die Klassen AM und L sind eingeschlossen. Mofa, 50er Roller und Trecker bis 40 km/h dürfen also ohne Begleiter gefahren werden.

Führerschein auf Probe

Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfbescheinigung und dauert in der Regel 2 Jahre.

Sanktionen

Fährt der Inhaber der Prüfbescheinigung ohne berechtigten Begleiter oder ist dieser alkoholisiert, wird die Fahrberechtigung sofort widerrufen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Ein Wort an die Begleiter

  • Spielen Sie bitte nicht den Fahrlehrer oder (schlimmer noch) den Prüfer!
  • Der junge Fahrer oder die junge Fahrerin sind voll verantwortliche Fahrzeugführer und haben eine gute Ausbildung absolviert und eine qualitativ hochwertige Prüfung bestanden.
  • und denken leider, sie können jetzt Auto fahren... (Spaß!)
  • Ermutigen Sie zu eigenständigen Entscheidungen, auch wenn die manchmal etwas suboptimal sind.
  • Unterscheiden Sie zwischen Verhaltensweisen, die die Verkehrssicherheit betreffen und solchen, die vielleicht nur Geschmacksache sind.
  • Fahren Sie möglichst viel mit Ihrem Fahranfänger, denn: Übung macht den Meister!
  • Sinnvoll ist es auch, wenn Sie vielleicht am Anfang und nochmal gegen Ende der Ausbildung bei einer Fahrstunde mitfahren, das ist sicher sehr aufschlussreich.
  • Und melden Sie sicherheitshalber Ihrer Kraftfahrzeugversicherung, dass Ihr Fahrzeug zum begleiteten Fahren genutzt wird.
  • Die findet das sicher ganz toll, denn die Unfallzahlen der siebzehnjährigen Fahrer sind sehr gering im Vergleich zu den Achtzehnjährigen ohne Begleitung.
  • bF17 ist also das Beste, was Sie Ihrem Nachwuchs antun können.

Wann kann ich beginnen?

Wie lange werde ich brauchen?

sind die Plätze begrenzt?

Wie viele Stunden brauche ich?

Demnächst auch vormittags geöffnet

Bürozeiten

Montag ab 17.30 Uhr

Donnerstag ab 17.30 Uhr

Unterricht

Montag 18.30 - 20.00 Uhr

Donnerstag 18.30 - 20.00 Uhr

andere Termine nach Vereinbarung

Unsere Erfolgsquote spricht für sich